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Netzwerkstelle LebensLanges Lernen - Modellregion Hamburg

KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.

Strategischer Rahmen - Initiativen - Instrumente

Auf dieser Seite finden Sie Informationen:

» zur Strategie Europa 2020

» zum Kopenhagen-Prozess und Brügge Kommuniqué

» zu den Arbeitsprogrammen "Education and Training" 2010 und 2020

» zum EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen 

» zum EQR

» zum ECVET

» zu EQAVET und EQARF

» Die jeweiligen Amsblätter, Mitteilungen, Strategiepapiere, Flyer, Broschüren oder Infoblätter finden Sie im Menü Arbeitsordner zum Download.


Strategie Europa 2020

Die Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, durch die Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ gemacht werden sollte, wurde 2011 durch die Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung ersetzt. Sie knüpft an die Lissabon-Strategie an, setzt in ihrer Zielsetzung aber neue Akzente.

Fünf Kernziele wurden vereinbart, die das Handeln der Mitgliedstaaten und der EU bis zum Jahr 2020 leiten sollen und von denen sich auch eines auf Bildung bezieht:

"Der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden und mindestens 40 % der jüngeren Generation sollten einen Hochschulabschluss haben."

Um die Ziele zu erreichen, schlägt die Kommission sieben Leitinitiativen vor, von denen sich zwei auf den Bereich der (Berufs-)Bildung beziehen:

  • „Jugend in Bewegung”, um unsere Bildungssysteme leistungsfähiger zu machen und den Jugendlichen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern
  • „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren, den Menschen durch den lebenslangen Erwerb von Qualifikationen neue Möglichkeiten zu eröffnen und so die Erwerbsquote zu erhöhen sowie Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt u. a. durch Arbeitsmobilität besser aufeinander abzustimmen

Kopenhagen-Prozess und Brügge Kommuniqué

Grundlage und Ausgangspunkt für eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist die Kopenhagener Erklärung, die 2002 durch die Bildungsministerinnen und Bildungsminister von 31 europäischen Ländern sowie durch Sozialpartner und die Europäische Kommission gebilligt wurde. Daher wird die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung auch als "Kopenhagen-Prozess" bezeichnet.

Folgende Themenfelder wurden in der Kopenhagener Erklärung definiert:

  • Stärkung der europäischen Dimension der beruflichen Bildung,
  • Verbesserung der Transparenz in Bezug auf nationale Systeme einerseits und berufsqualifizierende Abschlüsse andererseits,
  • Erarbeitung gemeinsamer Instrumente zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung,
  • Entwicklung von Grundsätzen zur Validierung von informell und non-formal erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen sowie
  • eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in einzelnen Wirtschaftssektoren.

2004, 2006 und 2008 fanden Folgekonferenzen in Maastricht, Helsinki und Bordeaux statt, auf denen das bisher Erreichte diskutiert wurde und jeweils Prioritäten für die kommenden Jahre festgelegt wurden. Die letzte Folgekonferenz fand 2010 in Brügge statt.

Das "Kommuniqué von Brügge" haben die für die Berufsbildung zuständigen Minister aus 33 europäischen Ländern 2010 angenommen. Dieses Kommuniqué ist das Ergebnis der letzten Überprüfung des 2002 initiierten Kopenhagen-Prozesses für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das Brügge-Kommuniqué beschreibt die Vision eines modernen und attraktiven Berufsbildungssystems, das optimale Ausbildungs- und Beschäftigungschancen eröffnen soll.

Für den Zeitraum von 2011 – 2020 wurden folgende strategischen Ziele formulie

  1. Steigerung der Attraktivität der beruflichen Erstausbildung, unter anderem durch eine verbesserte Berufsberatung, praxisorientierte Bildungsangebote unter direkter Einbindung von Unternehmen sowie kompetentes Ausbildungs- und Lehrpersonal. Ebenso soll das öffentliche Bewusstsein für die Vorzüge der Berufsbildung geschärft werden.
  2. Förderung der Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung, unter anderem durch die Entwicklung nationaler Qualitätssicherungsrahmen (bis 2015) sowie die Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz von Bildungsgängen inklusive der Entwicklung kompetenzorientierter Curricula. Ausdrücklich empfohlen werden die Entwicklung und der weitere Ausbau von betrieblichen Ausbildungsgängen.
  3. Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen sowie eines flexibleren Einstiegs in die berufliche Aus- und Weiterbildung.
  4. Förderung der transnationalen Mobilität zu Lern- und Arbeitszwecken
  5. Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist sowie die verstärkte Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
  6. Erleichterung des Zugangs zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die stärkere Einbindung behinderter Menschen.

Diese langfristigen Ziele werden durch einen auf vier Jahre ausgelegten  Aktionsplan unterfüttert, der konkrete Maßnahmen nationaler und europäischer Ebene enthält.

Quelle: www.eu-bildungspolitik.de und Zentralverband des deutschen Handwerks (2011): Glossar. Was ist was in der Europäischen Bildungspolitik.


Arbeitsprogramme "Education and Training" 2010 und 2020

"Education and Traning (ET 2010)"

Zur Unterstützung der Lissabon-Strategie, "Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum" zu entwickeln, haben sich im Februar 2002 die Bildungsminister und -ministerinnen der Europäischen Union und die Europäische Kommission auf ein gemeinsames detailliertes Arbeitsprogramm bis zum Jahr 2010 verständigt - "Education and Training 2010". Ziel der gemeinsamen Initiative "ET 2010" ist es, durch Qualitätssteigerungen in den nationalen Bildungssystemen, durch den leichteren Zugang zu Bildung sowie durch eine Öffnung der europäischen Bildungssysteme gegenüber der Welt mit zur Umsetzung der Lissabon-Strategie beizutragen.

"Education and Traning (ET 2020)"

Mit der Folgestrategie "Europa 2020", welche an die Ziele der Lissabon-Strategie anknüpft, haben sich im Mai 2009 die EU-Bildungsminister/-innen auf die Fortführung und den Ausbau der Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2020 geeinigt. Im Arbeitsprogramm "Education and Training 2020" wurden langfristige Zielsetzungen für das kommende Jahrzehnt gesetzt und erste Prioritäten für den Zeitraum 2009 bis 2011 festgelegt. Zur Beobachtung der Fortschritte einigte man sich zudem auf eine aktualisierte Liste von Benchmarks, mit denen die Ergebnisse gemessen werden.


Das neue Arbeitsprogramm mit dem Titel "Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - ET 2020" verfolgt vier strategische Ziele:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität,
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung,
  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns,
  • Förderung von Innovation und Kreativität - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Die Umsetzung dieser Ziele werden auf der nationalen Ebene durch die jeweiligen Mitgliedstaaten selbst geleistet.


EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen

Das EU-Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen ist mit einem Budget von fast sieben Milliarden Euro das bislang größte europäische Bildungsprogramm. Seit 2007 bis Ende 2013 werden der Austausch von Lehrenden und Lernenden aller Altersstufen sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und -akteuren gefördert.

Das Programm baut auf vier Säulen auf

  • Comenius für die Schulbildung
  • Erasmus für die Hochschulbildung
  • Leonardo da Vinci für die berufliche Bildung
  • Grundtvig für die Erwachsenenbildung

Ergänzend gibt es ein bereichsübergreifendes Querschnittsprogramm und die Aktion Jean Monnet.


Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)

Die offizielle Empfehlung zur Einrichtung des EQR wurde 2008 verabschiedet. Damit hat die Europäische Union ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Strategie Lebenslanges Lernen auf den Weg gebracht - den „Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ (EQR). Er ist Metarahmen für nationale Qualifikationsrahmen, welche die Mitgliedsstaaten analog zum EQR erstellen können.

Ziele

Der EQR ist ein Instrument zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz der nationalen Berufsbildungsabschlüsse in Europa. Damit soll die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger innerhalb des europäischen Bildungs- und Arbeitsmarktes erleichtert werden.

Inhalte

Mittels Matrix aus acht Referenzniveaus soll die Abbildung der Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und akademischen Aus- und Weiterbildung abgebildet werden. Für jedes der acht Niveaus sind Lernergebnisse beschrieben in Form von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die von einer Qualifikation abzudecken sind, damit diese einem Niveau zugeordnet werden kann.

Der EQR beruht auf den Prinzipien:

  • Lernergebnisorientierung
  • Anerkennung nicht-formaler und informeller Lernergebnisse
  • Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenz
  • nationale Qualifikationsrahmen, über die nationale Abschlüsse den Niveaus des EQR zugeordnet werden können
  • Freiwilligkeit

Laut der Empfehlung von 2008 sollen alle nationalen Qualifikationsniveaus bis 2010 mit dem EQR verknüpft sein. Bis 2012 ist vorgesehen, dass alle Qualifikationsnachweise einen Verweis enthalten, welchem EQR-Niveau die jeweilige Qualifikation entspricht.


European Credit System for Vocational Education and Training (ECVET)

ECVET ist das Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung, welches analog zum European Credit Transfer System (ECTS), dem Leistungspunktesystem für Hochschulbildung, von den EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission entwickelt wird.

Das ECVET ist neben dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein weiteres Instrument zur Umsetzung der Strategie des Lebenslangen Lernens innerhalb der Europäischen Union.

ECVET zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit und Kompatibilität zwischen verschiedenen nationalen Berufsbildungs- und Qualifikationssystemen zu verbessern. Die transnationale Mobilität in der beruflichen Bildung soll gefördert werden, indem die Validierung, Anerkennung und Akkumulierung von Lernergebnissen, die in unterschiedlichen Lernumgebungen oder im Ausland erlangt wurden, ermöglicht wird.

Das System, das von den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2012 umgesetzt werden soll, ist ein freiwilliger Rahmen, der Qualifikationen durch Einheiten von Lernergebnissen beschreibt.


Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET und EQARF)

Bereits 2005 entstand die erste gemeinsame Plattform ENQA-VET (European Network für Quality Assurance in Vocational Education and Training), die 2010 von EQAVET (European Quality Assurance for Vocational Education and Training) abgelöst wurde.

Ziel ist es, die Qualitätssicherungssysteme der einzelnen europäischen Systeme in der beruflichen Bildung, vor dem Hintergrund der Implementierung des gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens zur Qualitätssicherung (EQARF) weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Als praxisbezogenes Netzwerk führt es zu einer höheren Kooperationsebene und verbesserten Synergien innerhalb und zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Bezug auf Fragen der Qualitätssicherung. Der Empfehlung, nationale Referenzstellen einzurichten, sind die meisten Länder nachgekommen. In Deutschland ist dies die Deutsche Referenzstelle für Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (DEQA-VET).

Der European Quality Assurance Reference Framework (EQARF) ist der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Er soll die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf Grundlage gemeinsamer europäischer Referenzen ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern und diesen Prozess überwachend zu begleiten.

Im April 2008 legte die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Einrichtung eines EQARF vor, welche im Mai 2009 angenommen wurde. Der Bezugsrahmen soll zur Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung sowie zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Berufsbildungssysteme beitragen.

Entsprechend sieht der neue Bezugsrahmen einen Qualitätszyklus vor, der geeignete Verbindungen zwischen Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung herstellt. Der Rahmen umfasst Hilfsmittel zur Überwachung der Leistungen von Berufsbildungssystemen und sieht den Einsatz von Messinstrumenten vor, die die Bewertung und Verbesserung ganzer Systeme und einzelner Berufsbildungseinrichtungen unterstützen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen der Netzwerkstelle LebensLanges Lernen


Andrea Krause
Referentin
E-Mail: krause@kwb.de
Tel.: 040 334241-365


Elke Moritz
Projektleitung
E-Mail: moritz@kwb.de
Tel.: 040 334241-330

 

Das Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.

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